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Wenn die private Pflegeperson bzw. Angehörige eine Pause braucht oder bestimmte Leistungen nicht übernehmen kann, springen wir als Ambulanter Pflegedienst Allen zuverlässig ein.
Pflege zu Hause ist oft ein Kraftakt – vor allem, wenn eine Angehörige oder eine andere vertraute Person den Alltag größtenteils trägt. Verhinderungspflege (auch „Ersatzpflege“) sorgt dafür, dass die Versorgung weiterläuft, wenn diese Hauptpflegeperson verhindert ist – zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit, Termine oder einfach notwendige Erholung.
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung – dafür gelten ein paar klare Voraussetzungen:
Pflegegrad: Anspruch besteht erst ab Pflegegrad 2.
Hauptpflegeperson privat: Die Versorgung wurde bisher wesentlich durch eine private Pflegeperson getragen (z. B. Angehörige, Freundinnen, Nachbarinnen).
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es eine wichtige Vereinfachung: Die Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt.
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 stehen im Jahr 2026 insgesamt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung – flexibel für beide Leistungsarten.
Die Verhinderungspflege kann seit dem 1. Juli 2025 bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Auch eine stundenweise Inanspruchnahme ist möglich.
Wichtig: Der gemeinsame Jahresbetrag steht für das jeweilige Kalenderjahr zur Verfügung. Nicht in Anspruch genommene Beträge können grundsätzlich nicht ins nächste Kalenderjahr übertragen werden und verfallen zum Ende des Kalenderjahres. Seit 2026 gilt außerdem: Verhinderungspflege kann nur noch für das laufende und das unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr abgerechnet werden.
Wir beraten Sie gerne dabei, wie Sie den gemeinsamen Jahresbetrag sinnvoll für Ihre persönliche Betreuung und Versorgung nutzen können.
Viele fragen: „Was passiert mit dem Pflegegeld?“
Tage- oder wochenweise Ersatzpflege: In dieser Zeit wird das Pflegegeld in der Regel zur Hälfte weitergezahlt (am ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld voll gezahlt). Das gilt für höchstens 8 Wochen (56 Tage) im Jahr.
Stundenweise Verhinderungspflege: Wenn die Vertretung unter 8 Stunden am Tag bleibt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt – und die Nutzung wird nicht auf die 56 Tage angerechnet (nur auf das Budget).

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Das können – je nach Situation – verschiedene Personen/Anbieter sein:
Wir übernehmen die Versorgung professionell, planbar und dokumentiert – ideal, wenn medizinische Sicherheit, Struktur und Verlässlichkeit wichtig sind.
Auch das ist möglich, sofern die Voraussetzungen der Pflegekasse erfüllt sind.
Übernehmen nahe Angehörige (bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert) oder Personen aus dem gleichen Haushalt die Verhinderungspflege, erstattet die Pflegekasse in der Regel bis zum Zweifachen des monatlichen Pflegegeldes.
Wir halten es bewusst einfach:
01
Was wird gebraucht – und wann? (stundenweise, tageweise, Urlaubszeitraum)
02
Wir stimmen Zeiten, Leistungen und Zuständigkeiten sauber ab.
03
Wir erklären Ihnen, wie das Budget genutzt werden kann und was realistisch abgedeckt ist.
04
Auf Wunsch unterstützen wir beim Antrag/Nachweisen, damit es reibungslos läuft.
05
Verlässlich vor Ort, mit klarer Kommunikation – auch für Angehörige.
Wir melden uns zeitnah und klären alles gemeinsam – telefonisch oder bei Ihnen zu Hause.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen.
Gern beantworten wir alle Fragen rund um den Pflegedienst Allen – auf Wunsch auch persönlich am Telefon.
0711 81070220
Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, wenn die private Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt. Die Versorgung zu Hause wird in dieser Zeit durch eine andere Person oder durch uns als Pflegedienst übernommen.
Es gibt einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr (flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).
Ja. Bei nahen Angehörigen oder Personen im gleichen Haushalt gelten jedoch häufig begrenzte Erstattungssätze. Zusätzlich können bestimmte nachgewiesene Auslagen möglich sein.
Erst ab Pflegegrad 2. Entscheidend ist außerdem, dass die Versorgung vorher maßgeblich durch eine private Pflegeperson getragen wurde.
Stundenweise heißt: Die Ersatzpflege dauert unter 8 Stunden pro Tag. Dann wird sie in der Regel nicht auf die 56 Tage angerechnet, und das Pflegegeld bleibt meist ungekürzt – es wird nur das Budget verbraucht.
Sie melden sich bei uns, wir klären Bedarf und Zeitraum, und unterstützen Sie dabei, die Unterlagen so aufzustellen, dass es für Sie möglichst stressfrei bleibt.