1. Vertragspartner*in und Geltungsbereich
Vertragspartner*innen sind die Ambulanter Pflegedienst Allen OHG, Weilimdorfer Straße 47, 70825 Korntal-Münchingen (nachfolgend „Pflegedienst“) und die Kund*innen/Patient*innen (nachfolgend „Sie“).
Diese AGB gelten für alle Verträge über ambulante Pflege-, Betreuungs- und hauswirtschaftliche Leistungen sowie ergänzende Privatleistungen, die zwischen Ihnen und dem Pflegedienst geschlossen werden.
Für Leistungen nach SGB V und SGB XI gelten vorrangig die gesetzlichen Regelungen sowie die jeweils gültigen Vereinbarungen mit den Kostenträgern (z. B. Rahmenverträge, Vergütungsvereinbarungen, Leistungs- und Preisverzeichnisse). Soweit diese Regelungen von einzelnen Bestimmungen dieser AGB abweichen, gehen die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen mit den Kostenträgern vor.
2. Leistungsumfang und Durchführung
Der Pflegedienst erbringt insbesondere:
- Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung (SGB XI), soweit vertraglich vereinbart,
- Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (SGB V), soweit vertraglich vereinbart,
- Betreuungsleistungen und weitere Zusatzleistungen, soweit individuell vereinbart.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Pflegevertrag/Leistungsverzeichnis sowie ggf. den jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersichten. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs erfolgen in der Regel in Textform (z. B. E-Mail) oder durch aktualisierte Leistungsvereinbarungen.
Der Pflegedienst ist berechtigt, Leistungen durch geeignete Mitarbeiter*innen oder Kooperationspartner*innen zu erbringen, sofern die fachliche Eignung und die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn
- der Pflegedienst Ihnen ein Angebot (z. B. Pflegevertrag/Leistungsvereinbarung) übermittelt und
- Sie dieses Angebot annehmen (schriftlich oder in Textform) oder
- die Leistung auf Ihren Wunsch hin aufgenommen wird.
4. Mitwirkungspflichten
Damit der Pflegedienst die Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann, unterstützen Sie die Durchführung, insbesondere durch:
- vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Gesundheitszustand, Pflegebedarf, Risiken (z. B. Infektionen), Medikamenten und relevanten Änderungen,
- rechtzeitige Zurverfügungstellung notwendiger Unterlagen (z. B. Verordnung, Pflegegradbescheid, Kostenzusage),
- ein möglichst sicheres Arbeitsumfeld (z. B. freie Wege, ausreichende Beleuchtung, angemessene Hygiene).
Können Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung nicht oder nur teilweise erbracht werden, bleibt ein Vergütungsanspruch für nachweislich vergebliche Anfahrten oder vorbereitete Einsätze im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und der individuellen Vereinbarung vorbehalten.
5. Leistungsnachweise und Dokumentation
Der Pflegedienst dokumentiert die erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Vorgaben und den Anforderungen der Kostenträger. Soweit erforderlich, bestätigen Sie Leistungsnachweise (z. B. Leistungsnachweisblätter) zeitnah.
6. Vergütung, Abrechnung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach:
- den mit Kranken- und Pflegekassen vereinbarten Vergütungssätzen (bei Kassenleistungen) sowie
- den individuell vereinbarten Preisen (bei Privatleistungen).
Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich nach Leistungserbringung. Gesetzlich Versicherte zahlen vereinbarte Eigenanteile; Privatversicherte zahlen den Rechnungsbetrag, soweit keine Direktabrechnung vereinbart ist.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten geltend gemacht werden.
7. Terminänderungen, Ausfälle, Nichterreichbarkeit
Vereinbarte Einsätze beruhen auf Planung und Tourenorganisation. Bitte informieren Sie den Pflegedienst so früh wie möglich, wenn ein Einsatz nicht stattfinden kann (z. B. Krankenhausaufenthalt, Terminverschiebung).
Kann ein Einsatz aus Gründen, die der Pflegedienst nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden (z. B. niemand öffnet, falsche Informationen, kurzfristige Absage), kann eine Vergütung für den vergeblichen Aufwand gemäß individueller Vereinbarung und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten anfallen.
8. Vertragsdauer und Kündigung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
Sie können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen (§ 120 Abs. 2 SGB XI). Der Pflegedienst kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. schwerwiegende Pflichtverletzungen, nachhaltige Zahlungsverzögerung, Wegfall der Versorgungsvoraussetzungen).