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Für viele pflegebedürftige Menschen werden ganz normale Haushaltsaufgaben irgendwann zur echten Belastung. Genau hier hilft unsere hauswirtschaftliche Unterstützung: Wir übernehmen oder unterstützen Sie bei Tätigkeiten wie Putzen, Wäsche, Einkaufen oder dem Vorbereiten von Mahlzeiten – so, wie es zu Ihrem Alltag passt.
Unser Ziel als Ambulanter Pflegedienst Allen ist, dass Sie sich zu Hause weiterhin wohlfühlen und möglichst lange selbstbestimmt in Ihrer vertrauten Umgebung leben können. Gleichzeitig entlasten wir Angehörige, weil sie wissen: Die wichtigsten Dinge im Haushalt laufen zuverlässig.
Eine regelmäßige Unterstützung im Haushalt bedeutet oft deutlich mehr als „nur Hilfe beim Putzen“. Sie bringt Struktur, Sicherheit und spürbare Entlastung in den Alltag.
Wir nehmen Ihnen Aufgaben ab, die gerade zu viel sind – damit Sie Ihre Energie für das Wesentliche behalten.
Angehörige müssen die Pflege nicht alleine bewältigen. Wir entlasten Sie im Alltag, schaffen Freiräume, reduzieren Stress und sorgen für mehr Sicherheit und Ruhe in der Familie.
Ein sauberes, aufgeräumtes Zuhause hilft, sich besser zu fühlen und reduziert Risiken, zum Beispiel durch Stolperstellen oder fehlende Übersicht.
Unsere Unterstützung ist so gedacht, dass Sie Ihren Alltag weiterhin so eigenständig wie möglich gestalten können – mit genau der Hilfe, die Sie wirklich brauchen.

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Viele Patient*innen und Angehörige möchten vor allem eins wissen: Welche Unterstützung steht mir zu – und wer bezahlt das?
Wir erklären Ihnen die wichtigsten Punkte klar und verständlich. Als Ambulanter Pflegedienst Allen unterstützen wir Sie dabei auch ganz praktisch, damit Sie sich nicht durch komplizierte Regelungen kämpfen müssen.
Wenn bei Ihnen ein Pflegegrad (1 bis 5) anerkannt ist und Sie zu Hause versorgt werden, können Sie hauswirtschaftliche Unterstützung grundsätzlich über Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Wichtig ist, dass die Unterstützung im häuslichen Umfeld stattfindet und über einen anerkannten Anbieter läuft.
Zusätzlich steht Pflegebedürftigen ein monatlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung (Stand 2026: bis zu 131 € pro Monat). Dieser Betrag ist speziell dafür gedacht, Alltag und Angehörige zu entlasten, zum Beispiel durch Hilfe im Haushalt oder passende Unterstützungsangebote.
Bei Pflegegrad 1 können Leistungen zur Unterstützung im Alltag grundsätzlich über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Dazu gehören beispielsweise Unterstützung im Haushalt und Alltagsbegleitung.
In bestimmten Fällen ist auch Unterstützung bei der Körperpflege möglich, sofern die Leistung im Rahmen eines entsprechend anerkannten Angebots erbracht wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen zusätzlich zu dem Entlastungsbetrag in der Regel auch Pflegesachleistungen zur Verfügung. Damit kann hauswirtschaftliche Unterstützung finanziert werden über:
den Entlastungsbetrag
Pflegesachleistungen
Verhinderungspflege
Als Ambulanter Pflegedienst Allen können wir – je nach Leistungsumfang und Ihrer individuellen Situation – direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, solange die Leistungen im bewilligten Budget liegen. Wir erklären Ihnen vorab transparent, welche Variante für Sie sinnvoll ist.
Wichtig: Ab Pflegegrad 2 wird die regelmäßige Körperpflege grundsätzlich über die Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI oder Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI abgedeckt und nicht über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Der Entlastungsbetrag kann hier weiterhin für Betreuung, Alltagsbegleitung und anerkannte Unterstützung im Haushalt eingesetzt werden.
Der Weg zur passenden Unterstützung soll für Sie vor allem eins sein: einfach und planbar. Als Ambulanter Pflegedienst Allen helfen wir Ihnen dabei, schnell Klarheit zu bekommen und die Hilfe so zu organisieren, dass sie wirklich zu Ihrem Alltag passt.
Sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde, können Sie sich direkt an uns wenden. Ein zusätzlicher Antrag für die hauswirtschaftliche Unterstützung ist in der Regel nicht notwendig. Da bereits ein Pflegegrad vorliegt, sind die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt. Wichtig ist nur, dass die Unterstützung durch einen zugelassenen Anbieter erfolgt, damit die Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.
So gehen wir gemeinsam vor:
Sie sagen uns kurz, wobei Sie Unterstützung brauchen (z. B. Reinigung, Wäsche, Einkaufen).
Wir klären, welche Leistungen bei Ihnen sinnvoll sind und wie oft die Einsätze stattfinden sollten, und erstellen einen Kostenvoranschlag für Sie.
Wir stimmen die Versorgung mit Ihnen ab und kümmern uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse.
Auch ohne Pflegegrad kann es Situationen geben, in denen Sie vorübergehend Unterstützung im Haushalt benötigen, zum Beispiel nach einer Operation oder bei einer schweren Erkrankung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe ermöglichen – meist zeitlich begrenzt und abhängig davon, ob im Haushalt jemand helfen kann und ob eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.
Wenn das in Ihrem Fall relevant ist, sagen Sie uns einfach Bescheid. Wir erklären Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind und welche Optionen realistisch bestehen.
Unabhängig von Pflegegrad oder Kassenleistungen können Sie hauswirtschaftliche Unterstützung selbstverständlich auch privat nutzen, zum Beispiel wenn Sie zusätzliche Hilfe wünschen oder mehr Unterstützung brauchen als über Budgets abgedeckt ist. Auch hier beraten wir Sie transparent, damit Sie genau wissen, was möglich ist und welche Kosten entstehen.

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Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?
Wir sind gerne für Sie da. Melden Sie sich einfach bei uns –
wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen.
Gern beantworten wir alle Fragen rund um den Pflegedienst Allen – auf Wunsch auch persönlich am Telefon.
0711 81070220
Unter hauswirtschaftlicher Unterstützung verstehen wir alle Hilfen im Haushalt, wenn Sie bestimmte Aufgaben nicht mehr vollständig alleine bewältigen können. Wir übernehmen zum Beispiel das Reinigen der Wohnung, das Waschen der Wäsche, Einkäufe, Essensvorbereitung und ähnliche Alltagstätigkeiten.
Kurz gesagt: Wir sorgen dafür, dass Ihr Haushalt stabil läuft und Sie zu Hause entlastet werden.
Wir unterstützen Sie bei typischen Aufgaben im Haushalt, zum Beispiel:
Reinigung der Wohnräume (z. B. Küche, Bad, Böden)
Wäsche waschen und versorgen
Einkäufe und Besorgungen
Vorbereitung von Mahlzeiten
Je nach Situation können auch praktische Alltagshilfen dazukommen, zum Beispiel Begleitung zu Terminen oder Unterstützung bei Besorgungen. Vor dem Start klären wir mit Ihnen ganz konkret, welches Budget Ihnen die Pflegekasse zur Verfügung stellt, was gebraucht wird und wie oft wir kommen sollen.
Wenn Sie möchten, machen wir es Ihnen so einfach wie möglich:
Sie nehmen den Kontakt mit uns auf.
Wir klären in einem kurzen Gespräch, wobei Sie Unterstützung brauchen.
Wir prüfen gemeinsam, welche Leistungen und Budgets für Sie relevant sind.
Wir vereinbaren Zeiten und starten die Einsätze – planbar und zuverlässig.
Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, unterstützen wir Sie dabei, die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Wenn bei Ihnen ein Pflegegrad (1 bis 5) anerkannt ist und Sie zu Hause leben, können Sie hauswirtschaftliche Unterstützung über Leistungen der Pflegeversicherung nutzen.
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag (Stand 2026, 131 € monatlich) zur Verfügung. Ab Pflegegrad 2 können hauswirtschaftliche Leistungen zusätzlich auch im Rahmen der Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege über uns als ambulanten Pflegedienst abgerechnet werden.
Wichtig ist: Damit die Pflegekasse Kosten übernimmt, müssen die Leistungen über einen anerkannten Dienst laufen – das übernehmen wir für Sie sauber und nachvollziehbar.
In vielen Fällen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten – je nach Pflegegrad und Leistungsart. Der Entlastungsbetrag (Stand 2026, 131 € monatlich) kann für anerkannte Angebote eingesetzt werden.
Bei Pflegegrad 2–5 können auch hauswirtschaftliche Einsätze zusätzlich über die Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege laufen.
Wir erklären Ihnen vorab, welche Finanzierung bei Ihnen passt und wie die Abrechnung funktioniert. Wenn Leistungen über das Budget hinausgehen, sprechen wir mögliche Eigenanteile vorher transparent mit Ihnen ab.
Ja, das ist möglich, allerdings ist es anders geregelt. Ohne Pflegegrad können keine Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. In bestimmten Situationen kann die Krankenkasse jedoch eine Haushaltshilfe ermöglichen, zum Beispiel nach einer Operation, einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung. Dies ist in der Regel zeitlich begrenzt und setzt eine ärztliche Bescheinigung voraus. Alternativ können Sie hauswirtschaftliche Unterstützung selbstverständlich auch privat in Anspruch nehmen. Wir sagen Ihnen gerne offen, was in Ihrer Situation realistisch ist und welche Lösung am besten passt.