Betreuung und
Alltagsbegleitung

KI-generierter Inhalt

Betreuung und Alltagsbegleitung unterstützen Senior*innen und pflegebedürftige Menschen im Alltag – ergänzend zur pflegerischen und medizinischen Versorgung. Im Mittelpunkt stehen persönliche Zuwendung, Gesellschaft, Beschäftigung und Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben.
‍Unsere Betreuungskräfte sind für Sie und Ihre Angehörigen da: Sie begleiten bei Spaziergängen, lesen gemeinsam, spielen Gesellschaftsspiele, führen Gespräche oder unterstützen bei Arztbesuchen und anderen Terminen. So fördern wir Selbstständigkeit, soziale Teilhabe und Lebensqualität zu Hause und schaffen gleichzeitig wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige.

Gesellschaft & Gespräche

Zeit zum Reden, Zuhören und Dasein. Gegen Einsamkeit und für mehr Wohlbefinden im Alltag.

Begleitung außer Haus

Begleitung zu Terminen, Spaziergängen, Apotheke oder kleinen Besorgungen – sicher und in Ihrem Tempo.

Demenzsensible Betreuung

Ruhige, wertschätzende Begleitung mit Verständnis für Demenz und kognitive Einschränkungen – für mehr Sicherheit und Ruhe.

Unterstützung im Alltag

Praktische Hilfe bei kleinen Alltagsschritten (z. B. Vorbereitung einfacher Aktivitäten, Ordnung im Blick behalten) – ohne medizinische Maßnahmen.

Aktivitäten & Beschäftigung

Gemeinsame Aktivitäten wie Vorlesen, Spiele, leichte Übungen oder Gedächtnistraining – passend zu Ihren Interessen.

Alltagsstruktur & Orientierung

Wir helfen, den Tag zu strukturieren und Routinen zu stärken – besonders hilfreich bei Unsicherheit oder Vergesslichkeit.

Entlastung für Angehörige

Planbare Auszeiten, damit Angehörige Termine wahrnehmen, Kraft tanken oder einfach kurz durchatmen können.

Sicherheit im Blick

Wir achten auf Veränderungen im Alltag und geben wichtige Beobachtungen weiter – damit bei Bedarf früh reagiert werden kann.

Pflegekraft des Ambulanten Pflegedienst Allen aus Korntal-Münchingen unterstützt Senior im Haushalt – verlässliche hauswirtschaftliche Hilfe mit Herz und Struktur.

KI-generierter Inhalt

Pflegefachkraft des ambulanten Pflegedienst Allen berät ein älteres Ehepaar zu Entlastungsbetrag und gesetzlichen Betreuungsleistungen im häuslichen Umfeld.

KI-generierter Inhalt

Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von bis zu 131 € monatlich (Stand 2026).
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Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Betreuung und Alltagsbegleitung, Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Terminen sowie weitere Leistungen zur Entlastung im Alltag.

Besonders wichtig für Pflegegrad 1:
Auch Menschen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag unter bestimmten Voraussetzungen für Unterstützung bei der Körperpflege einsetzen, sofern diese Leistung im Rahmen eines entsprechend anerkannten Angebots erbracht wird. Der Entlastungsbetrag kann somit dazu beitragen, pflegebedürftige Menschen auch bei der täglichen Körperpflege zu unterstützen und ihnen ein möglichst selbstständiges Leben zu Hause zu ermöglichen. Ziel des Entlastungsbetrags ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit sowie Lebensqualität der pflegebedürftigen Person zu fördern.
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Die Kosten können – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abgerechnet bzw. von dieser erstattet werden. Nicht verbrauchte Beträge können unter den gesetzlichen Voraussetzungen angespart und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden.
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‍Wichtig: Der Entlastungsbetrag ist kein zusätzliches Pflegegeld. Er ist zweckgebunden und kann ausschließlich für gesetzlich vorgesehene bzw. entsprechend anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden.
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Als ambulanter Pflegedienst bieten wir ein breites Spektrum an Betreuungsleistungen, die flexibel nach Ihrem Bedarf eingesetzt werden können. Beispielsweise gehören dazu:

Stundenweise Betreuung zu Hause

Unsere Betreuungskräfte sind gerne stundenweise bei Ihnen, wenn Angehörige entlastet werden oder eine Pause brauchen.

Gespräche und gesellschaftliche Aktivitäten

Unsere Betreuer*innen nehmen sich Zeit für gemeinsame Gespräche, erzählen Geschichten aus Ihrem Leben, singen oder hören Musik zusammen. Gesellschaftsspiele, Bastel- oder Gartenarbeiten machen den Alltag bunt.

Erinnerungsarbeit für Menschen mit Demenz

Bei Demenz unterstützen wir gezielt Erinnerungsarbeit wie Biografiearbeit, um Erinnerungen zu wecken und kognitive Fähigkeiten zu fördern.

Begleitung außer Haus

Wir begleiten Sie zu Terminen, Arztbesuchen, beim Einkaufen oder bei Spaziergängen. So bleiben Sie mobil, selbstständig und aktiv im Alltag.

Beschäftigung und Freizeitgestaltung

Wir organisieren Beschäftigungsangebote, die den Interessen und Fähigkeiten entsprechen – zum Beispiel Lesen, Rätsel lösen, Gedächtnistraining oder kleine Ausflüge.

Hilfen im Haushalt

Unsere Betreuungskräfte unterstützen Sie bei leichten Aufgaben im Haushalt – zum Beispiel beim Wäschewaschen, Bügeln, Einkaufen, Kochen oder Aufräumen. So wird der Alltag leichter und Sie gewinnen wertvolle Zeit und Entlastung.

Unsere Mitarbeiter*innen wissen, wie sie individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen. Dabei legen wir großen Wert auf Einfühlungsvermögen und Zuverlässigkeit. Ihre Lebensgeschichte und Vorlieben stehen bei uns im Vordergrund – gute Betreuung ist immer persönlich!

Pflegefachkraft des ambulanten Pflegedienst Allen unterstützt eine Seniorin bei der Beratung und Antragshilfe rund um Pflegeleistungen und Anträge.

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Pflegekraft des ambulanten Pflegedienst Allen begleitet ein älteres Ehepaar bei einem gemeinsamen Spaziergang und sorgt für Sicherheit und persönliche Betreuung.

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Pflegegrad 1 bis 5

Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause versorgt werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Pflegebedarf vorwiegend körperlicher oder geistiger Art ist.

Kognitive oder psychische Einschränkungen

Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen (z. B. Demenz) können auch bei geringem körperlichem Pflegebedarf einen Pflegegrad erhalten, da der gesamte Unterstützungsbedarf im Alltag entscheidend ist. Bereits ab Pflegegrad 1 können Leistungen wie der Entlastungsbetrag genutzt werden.

Ohne Pflegegrad

Liegt noch kein Pflegegrad vor, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung auf einen Pflegegrad und begleiten Sie bei Bedarf bei der Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD).

Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der Organisation und Vermittlung ehrenamtlicher Helfer.
So möchten wir Ihnen und Ihren Angehörigen den Weg zu den passenden Unterstützungsleistungen erleichtern.

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Wenn Sie einen Pflegegrad 1 bis 5 haben, steht Ihnen ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich (Stand 2026) zur Verfügung.
Dieser kann für anerkannte Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Betreuung und Alltagsbegleitung, Einkaufsbegleitung, Spaziergänge oder gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Die Kosten können – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – über die Pflegekasse abgerechnet bzw. erstattet werden.
‍Wir unterstützen Sie gerne bei der Abrechnung und übernehmen auf Wunsch auch die erforderlichen Formalitäten, beispielsweise die Abtretungserklärung und die Kommunikation mit der Pflegekasse.
Nicht verbrauchte Beträge können grundsätzlich angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Wenn bei Ihnen Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Leistungen der Verhinderungspflege (Ersatzpflege) für die Betreuung und Unterstützung zu Hause nutzen.
Die Verhinderungspflege dient grundsätzlich dazu, die Pflege zu Hause sicherzustellen, wenn die private Pflegeperson – beispielsweise ein Angehöriger – vorübergehend verhindert ist.
Seit dem 1. Juli 2025 stehen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gemeinsame Mittel im Gemeinsamen Jahresbetrag zur Verfügung. Die Höhe des Budgets beträgt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr (Stand 2026).
Wichtig:
Der Gemeinsame Jahresbetrag steht grundsätzlich für das jeweilige Kalenderjahr zur Verfügung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht automatisch ins nächste Kalenderjahr übertragen werden und verfallen grundsätzlich zum Jahresende.
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Wir beraten Sie gerne dazu, welche Möglichkeiten Sie haben, das Budget sinnvoll für Ihre Betreuung und Unterstützung zu nutzen.
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Pflegegeld, Pflegesachleistung bzw. Kombinationsleistung (§§ 36–38 SGB XI)

Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Möglichkeiten, die Leistungen individuell an den persönlichen Unterstützungsbedarf anzupassen. Neben der Pflegesachleistung und dem Pflegegeld besteht auch die Möglichkeit einer Kombinationsleistung.
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Bei einer Kombinationsleistung werden Pflegesachleistungen und Pflegegeld miteinander kombiniert. Wird die Pflegesachleistung nicht vollständig ausgeschöpft, kann das Pflegegeld anteilig weitergezahlt werden.
Darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % des ungenutzten Pflegesachleistungsbetrags können für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Der umgewandelte Betrag mindert ein anteiliges Pflegegeld.
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‍Wir beraten Sie gerne, welche Kombination aus Pflegesachleistung, Pflegegeld, Entlastungsbetrag und weiteren Unterstützungsleistungen für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist.

Abrechnung

Wir rechnen bei gesetzlich versicherten Patient*innen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, wenn Sie uns eine Abtretungserklärung geben. Bei privat versicherten Patient*innen erhalten Sie von uns eine Monatsabrechnung, die Sie zur Erstattung bei Ihrer Pflegekasse einreichen.

So starten Sie mit uns –
in 5 klaren Schritten

Transparenz, Sicherheit, keine Hektik.
Wir begleiten Sie vom ersten Anruf bis zur laufenden Pflege – persönlich und verlässlich.

01

Kurz anrufen
& schildern

Wir hören zu, klären die Situation und sagen, was sinnvoll ist. Auf Wunsch noch heute Termin für ein Erstgespräch.

02

Hausbesuch &
Bedarfscheck

Wir kommen zu Ihnen, schauen uns den Alltag an, besprechen Wünsche, Zeiten und mögliche Hilfen (z. B. Hilfsmittel).

03

Individueller
Pflegeplan

Leistungen, Einsatzzeiten, feste Bezugspflegekraft – alles transparent mit Kassenanteilen und möglichem Eigenanteil.

04

Start &
Kennenlernen

Vorstellung der Pflegekraft, klarer Starttermin, saubere Dokumentation. Auf Wunsch mit „Probe-Woche“ und Rückmeldung.

05

Begleitung &
Anpassung

Regelmäßige Abstimmung, flexible Anpassungen bei Bedarf – mit 24/7-Rufbereitschaft für Notfälle.

Jetzt Erstgespräch vereinbaren

Wir melden uns zeitnah und klären alles gemeinsam – telefonisch oder bei Ihnen zu Hause.

Kontaktieren Sie uns.
Wir beraten Sie unverbindlich.

Wir möchten, dass Sie sich gut betreut fühlen, und beantworten gern alle Ihre Fragen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
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Wir klären persönlich mit Ihnen alle Möglichkeiten:
von der Leistungsberechnung über die individuelle Planung bis hin zur termingerechten Ausführung.
Vertrauen Sie auf unseren erfahrenen Pflegedienst in Baden-Württemberg – wir sind für Sie da!

Zum Kontaktformular
Pflegekraft des Ambulanten Pflegedienst Allen aus Korntal-Münchingen hält einfühlsam die Hand einer Senior*in – persönliche Betreuung, Nähe und Vertrauen in der häuslichen Pflege.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen.
Gern beantworten wir alle Fragen rund um den Pflegedienst Allen – auf Wunsch auch persönlich am Telefon.

0711 81070220

Wer hat Anspruch auf Alltagsbegleitung?

Betreuungs- und Alltagsbegleitung können alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 in Anspruch nehmen, die zu Hause versorgt werden. Das gilt auch, wenn Ihr Pflegebedarf hauptsächlich geistiger Natur ist (z. B. Demenz). Den Entlastungsbetrag erhalten alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 – auch Menschen mit Demenz. Liegt noch kein Pflegegrad vor, beraten wir Sie gerne zum Antrag und weisen auf mögliche kommunale Hilfen hin.

Was kostet Alltagsbegleitung?

Bei einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich (Stand 2026) für anerkannte Unterstützungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung.
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können wir die entsprechenden Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen, sodass Sie sich nicht um die Abwicklung kümmern müssen.
Je nach Umfang der Betreuung und den Ihnen zur Verfügung stehenden Leistungen kann Ihr Eigenanteil gering ausfallen oder vollständig entfallen. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungen, beispielsweise die Verhinderungspflege, für die Betreuung eingesetzt werden.
‍Wir beraten Sie gerne individuell und zeigen Ihnen, welche Leistungen Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie diese sinnvoll miteinander kombinieren können.

Was macht eine Betreuungskraft?

Eine Betreuungskraft unterstützt Sie individuell und zuverlässig im Alltag und sorgt für mehr Abwechslung, Sicherheit und soziale Teilhabe. Medizinische oder körperpflegerische Tätigkeiten gehören grundsätzlich nicht zum Aufgabenbereich einer Betreuungskraft.
Typische Unterstützungsangebote sind:
Begleitung bei Spaziergängen, Ausflügen oder Terminen; Gemeinsames Spielen, Musikhören oder kreative Beschäftigungen; Gespräche und persönliche Zuwendung; Vorlesen oder gemeinsames Betrachten von Fotos; Motivation zu Bewegung und geistigen Aktivitäten; Unterstützung bei Einkäufen und leichten hauswirtschaftlichen Tätigkeiten; Unterstützung beim Wäschewaschen und bei weiteren alltäglichen Aufgaben.
Besonders wichtig ist die persönliche Begleitung und soziale Unterstützung. Die Betreuungskraft ist Gesprächspartnerin und eine verlässliche Bezugsperson. Gerade für Menschen mit Demenz oder für alleinlebende und einsame Menschen kann diese persönliche Zuwendung einen wichtigen Beitrag zu mehr Lebensqualität und Wohlbefinden leisten.

Wie wird Betreuung über den Entlastungsbetrag abgerechnet?

Ist ein Pflegegrad festgestellt, können Sie den Entlastungsbetrag monatlich bis 131 € für Betreuungsleistungen nutzen. Wir als Pflegedienst erstellen Ihnen eine Rechnung über die geleisteten Betreuungsstunden und Tätigkeiten. Entweder rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Pflegekasse ab (wenn Sie uns eine Abtretungserklärung erteilen) oder Sie reichen die Belege bei der Kasse ein.

Wichtig ist: Nicht verbrauchtes Guthaben können Sie bis 30. Juni des Folgejahres ansparen.
Unser Team hilft Ihnen bei allen Formalitäten, sodass Sie sich um die Bürokratie nicht kümmern müssen.

Gibt es Betreuung auch ohne Pflegegrad?

Die Pflegekasse übernimmt Alltagsbetreuung grundsätzlich nur bei bestehendem Pflegegrad. Ohne Pflegegrad können Sie dennoch auf Betreuungsdienste zugreifen – allerdings müssen diese privat bezahlt werden oder über andere Fördertöpfe finanziert werden. In vielen Städten und Gemeinden gibt es außerdem günstige oder ehrenamtliche Angebote, zum Beispiel Nachbarschaftshilfen. Unser Pflegedienst bietet Betreuungsstunden auf Selbstzahler-Basis an. Bei Bedarf prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob ein Antrag auf Pflegegrad sinnvoll ist, damit Sie langfristig die Vorteile der Pflegeversicherung nutzen können.

Was ist der Unterschied zwischen Alltagsbegleitung und Pflege?

Alltagsbegleitung (Betreuung) und Pflege ergänzen sich, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte.

Pflege
umfasst medizinische und körperliche Versorgung:
Dazu gehören Grundpflege (Waschen, Anziehen, Essen geben) und Behandlungspflege (Medikamente verabreichen, Verbände wechseln).

Betreuung
hingegen kümmert sich um Ihr soziales und emotionales Wohl:
Sie fördert Ihre Selbstständigkeit im Alltag, bietet Gesellschaft und Beschäftigung. Betreuungskräfte führen keine pflegerischen Verrichtungen aus – sie sind nicht für Injektionen oder Körperpflege zuständig. Stattdessen sorgen sie mit Aktivierung und Zuwendung dafür, dass Sie sich geborgen fühlen und Ihr Alltag abwechslungsreich bleibt.