Kontakt

Pflegekraft des Ambulanten Pflegedienst Allen aus Korntal-Münchingen hält einfühlsam die Hand einer Senior*in – persönliche Betreuung, Nähe und Vertrauen in der häuslichen Pflege.

KI-generierter Inhalt

Beim Pflegedienst Allen steht der Mensch im Mittelpunkt. Wir pflegen fachkundig und zugleich mit viel Herz und Empathie.
Unser erfahrenes Team behandelt jeden so, wie wir es uns für unsere eigenen Angehörigen wünschen: warm, respektvoll und auf Augenhöhe. Wir wissen, wie wichtig Nähe, Würde und Verständnis in der Pflege sind – genau das leben wir jeden Tag.

Öffnungszeiten:‍

Montag – Donnerstag:
08:00 – 17:00 Uhr

Freitag:
08:00 – 15:00 Uhr
Außerhalb der Bürozeiten: Notfall-Rufbereitschaft für unsere Pflegekund*innen

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen haben oder eine persönliche Beratung wünschen.

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

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Wenn das Problem bleibt, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch: 0711 81070220
Mitarbeiterin des Ambulanten Pflegedienst Allen bei der telefonischen Beratung in Korntal-Münchingen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen.
Gern beantworten wir alle Fragen rund um den Pflegedienst Allen – auf Wunsch auch persönlich am Telefon.

0711 81070220

Was ist ambulante Pflege?

Ambulante Pflege bedeutet für uns: Wir kommen zu Ihnen nach Hause und helfen Ihnen dort, wo Sie wohnen. Dabei unterstützen wir Sie bei allen Bereichen der Pflege im Alltag. Zum Beispiel assistieren wir Ihnen bei der Körperpflege und Mobilität, helfen beim Essen und Ankleiden.

Wir übernehmen auch ärztlich verordnete Aufgaben wie Verbandswechsel oder Medikamentengabe. Unser Ziel ist immer, dass Sie trotz Pflegebedarf so lange wie möglich in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Ihre Wohnung wird so zum Wohlfühlort und nicht zur Belastung – wir möchten, dass Sie sich hier sicher und umsorgt fühlen.

Wer übernimmt die Kosten?

Gute Nachrichten: Die Pflegekasse übernimmt in der Regel einen großen Teil der Kosten. Je nach Pflegegrad steht Ihnen monatlich ein bestimmter Betrag für ambulante Pflegeleistungen zur Verfügung. Zusätzlich gibt es den  Entlastungsbetrag von bis zu 131 € pro Monat für weitere Betreuungs- und Unterstützungsleistungen. Außerdem kann ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, um Ihre Pflegeperson oder Angehörige vorübergehend zu entlasten. Welche Leistungen Ihnen genau zustehen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir unterstützen Sie bei den Anträgen und kümmern uns um die Abrechnung direkt mit der gesetzlichen Pflegekasse – damit für Sie möglichst wenig Aufwand entsteht.

Wie läuft ein Erstgespräch ab?

Bei einem Erstgespräch kommen wir zu Ihnen nach Hause und lernen Sie kennen. Gemeinsam sprechen wir in Ruhe über Ihre Situation und Ihren Bedarf. Typischerweise besprechen wir dabei zum Beispiel:

  • Ihren aktuellen Pflegebedarf: Welche Hilfe brauchen Sie täglich (z. B. morgens beim Waschen und Anziehen)?

  • Mögliche Hilfsmittel: Benötigen Sie ein Pflegebett, einen Rollator oder andere Hilfsmittel? Wir unterstützen Sie dabei, die passenden Hilfsmittel über Ihren Arzt und das Sanitätshaus zu erhalten – unkompliziert und passend zu Ihrem Bedarf.

  • Unterstützung Ihrer Angehörigen: Wir besprechen gemeinsam, welche Aufgaben wir übernehmen können und wo Ihre Angehörigen Sie weiterhin unterstützen. So entlasten wir Ihre Familie gezielt und sorgen dafür, dass die Betreuung gut aufgeteilt ist.

  • Individuelle Tagesplanung: Wann stehen Sie auf und wann gehen Sie schlafen? Welche Gewohnheiten und Vorlieben sind Ihnen wichtig? Wir versuchen Ihre Wünsche zu berücksichtigen und gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Lösung für Ihren Alltag zu finden.

  • Finanzielle Fragen: Wir erklären, was Ihnen gesetzlich zusteht (voraussichtlicher Pflegegrad, Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombileistungen, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege).

Anschließend erstellen wir auf Grundlage unseres Gesprächs einen individuellen Pflegeplan und schließen gemeinsam mit Ihnen den Pflegevertrag ab. Dem Vertrag liegt ein detaillierter Kostenvoranschlag bei, damit Sie von Anfang an wissen, welche Leistungen vorgesehen sind und mit welchen Kosten Sie rechnen können. Natürlich nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen. Uns ist wichtig, dass Sie sich verstanden, gut informiert und sicher fühlen.

Unterstützen Sie auch bei Hilfsmitteln?

Ja. Wenn Sie zum Beispiel ein Pflegebett, einen Rollator oder andere Hilfsmittel benötigen, unterstützen wir Sie dabei, passende Hilfsmittel über Ihren Arzt und das Sanitätshaus zu erhalten.

Wie oft kommt der Pflegedienst zu mir?

Wie oft wir zu Ihnen kommen, hängt ganz von Ihrem individuellen Bedarf ab. Das sprechen wir im Erstgespräch mit Ihnen ab und passen es flexibel an Ihren Alltag an. Sie können zum Beispiel ganz alltägliche Pflegehilfen einmal täglich wünschen (etwa morgens) oder an manchen Tagen zweimal täglich, wenn das nötig ist. Manchmal kommen wir auch nur an bestimmten Wochentagen, wenn das für Ihren Tagesablauf besser passt. Zusammen erstellen wir einen Pflegeplan, der genau auf Ihr Leben zugeschnitten ist. Dabei ist uns Ihre Zufriedenheit wichtig – Ihre Wünsche sind entscheidend dafür, wie wir die Besuchszeiten koordinieren.

Was bedeutet Pflegegrad?

Der Pflegegrad beschreibt, wie stark Sie im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind. Nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) – bei Privatversicherten durch Medicproof – wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 festgelegt. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind in der Regel die Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegegrad 1 steht für einen vergleichsweise geringen, Pflegegrad 5 für einen besonders hohen Unterstützungsbedarf.
Wir beraten Sie ausführlich zum Begutachtungsverfahren und erklären Ihnen, welche Leistungen Ihnen mit Ihrem Pflegegrad zur Verfügung stehen. Auf Wunsch begleiten und unterstützen wir Sie auch bei der Begutachtung.
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verändert und Sie mehr Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne dabei, eine Höherstufung des Pflegegrades zu beantragen.

Wie beantrage ich Pflegeleistungen?

Keine Sorge – wir begleiten Sie Schritt für Schritt. Voraussetzung für Pflegeleistungen ist ein Pflegegrad, den Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen müssen. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Pflegegrad. Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, besprechen wir gemeinsam, welche Kombination aus Pflegesachleistungen durch unseren Pflegedienst und Pflegegeld für Sie am sinnvollsten ist. Nach Abschluss des Pflegevertrags und der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags kann die Betreuung und Pflege direkt beginnen.

Welche Leistungen bietet Ihr Pflegedienst konkret?

Unser Team bietet alle Leistungen, die Sie zuhause brauchen, um den Alltag gut zu meistern. Konkret helfen wir zum Beispiel bei:

  • Körperpflege: Wir unterstützen Sie beim Waschen, Duschen, Ankleiden, Zähneputzen und Rasieren. Dabei gehen wir behutsam auf Ihre Bedürfnisse ein.

  • Mobilität: Beim Aufstehen, Hinsetzen oder Gehen helfen wir Ihnen körperlich (z. B. beim Transfer vom Bett zum Rollstuhl). Unser Ziel ist, Ihre Beweglichkeit zu fördern.

  • Ernährung: Wir richten Ihnen Mahlzeiten an und helfen beim Essen und Trinken, wenn das selbst schwerfällt. Auf Wunsch unterstützen wir auch beim Zubereiten von Essen.

  • Behandlungspflege: Ärztlich verordnete Maßnahmen übernehmen wir natürlich fachgerecht – dazu gehören Medikamentengabe, Injektionen, Blutzuckerkontrollen oder Wund- und Verbandsversorgung etc.

  • Hauswirtschaft: Unser Team unterstützt Sie beim Einkaufen, Kochen, Reinigen und Wäschewaschen. So bleibt Ihr Zuhause sauber, ordentlich und angenehm – und Sie werden im Alltag spürbar entlastet.

  • Betreuung und Begleitung: Wir sind für Sie da, nehmen uns Zeit für Gespräche, motivieren und begleiten Sie bei gemeinsamen Aktivitäten wie Spaziergängen oder Gedächtnisübungen. Auch die Begleitung zu Arztterminen oder Behördengängen kann dazugehören.

  • Beratung: Wir stehen Ihnen und Ihren Angehörigen mit Rat zur Seite, beantworten alle Fragen rund um Pflege, Versicherung und Hilfsmittel.

  • Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss seit 1. Januar 2026 in den Pflegegraden 2 bis 5 halbjährlich einen Beratungsbesuch nachweisen; bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig möglich. Wir überprüfen die Pflegesituation, beraten Sie und Ihre Angehörigen und halten die Ergebnisse entsprechend fest.

Wie schnell kann Pflege starten?

Sobald Sie uns kontaktieren, organisieren wir so schnell wie möglich alles für Sie. Überwiegend können wir schon innerhalb weniger Tage beginnen. Nach Abschluss des Pflegevertrags und der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags kann die Betreuung und Pflege direkt beginnen. Anschließend starten wir mit den vereinbarten Pflegebesuchen nach Ihrem Bedarf. Unsere Pflegekräfte kommen immer zu abgestimmten Uhrzeiten, damit Sie sich darauf verlassen können.

Gibt es eine 24‑Stunden-Erreichbarkeit?

Auch außerhalb unserer regulären Pflegezeiten sind Sie bei uns gut versorgt. Sie erhalten von uns eine Notfall-Telefonnummer, die rund um die Uhr erreichbar ist. Unser Team kann im Notfall schnell reagieren und die notwendigen Schritte einleiten.
‍Bitte beachten Sie: Die Notfallnummer ist ausschließlich für dringende Notfälle außerhalb der regulären Pflegezeiten vorgesehen – nicht für allgemeine Fragen oder Anliegen. Bei akuter Lebensgefahr wählen Sie bitte immer zuerst den Notruf 112.
So können wir sicherstellen, dass Sie auch außerhalb der regulären Pflegezeiten nicht allein dastehen und sich in jeder Situation auf uns verlassen können.

Kann ich jederzeit den Pflegedienst wechseln?

Ja, Sie können Ihren Pflegedienst jederzeit wechseln. Als Pflegebedürftige haben Sie freie Wahl: Sie können Ihren Pflegevertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen (§ 120 Abs. 2 SGB XI). Informieren Sie anschließend Ihre Pflegekasse über den neuen Anbieter. Wichtig ist nur, dass der Wechsel gut organisiert wird.

Muss ich kündigen, wenn ich ins Heim ziehe?

Wenn Sie dauerhaft ins Pflegeheim umziehen, endet die ambulante Versorgung in der Regel. In diesem Fall können Sie Ihren Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen (§ 120 Abs. 2 SGB XI) – schriftlich oder telefonisch. Falls Sie nur vorübergehend in Kurzzeitpflege gehen, können wir die weitere Pflege zu Hause pausieren, bis Sie wieder zu Hause sind.
Am wichtigsten ist: Sagen Sie uns einfach rechtzeitig Bescheid. So können wir die letzten Einsätze optimal planen und sicherstellen, dass Sie immer gut versorgt sind – egal, wo Sie gerade leben.